Professioneller
Schutz für
Hinweisgeber.
Worum geht es beim Hinweisgeberschutz?
Zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtline hat der nationale Gesetzgeber am 02.06.2023 das Hinweisgeberschutzgesetz verkündet. Durch das Gesetz sollen zu Gesetzes- oder Regelverstößen hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, geschützt werden, wenn sie Informationen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt haben und diese dann an die gesetzlich vorgesehenen Stellen melden oder offenlegen möchten.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Welche Verpflichtungen bestehen?
Alle betroffenen Unternehmen werden verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können. Aufgabe einer solchen Meldestelle ist das Betreiben von Meldekanälen, das Bearbeiten und die Dokumentation der eingehenden Meldungen sowie die Entscheidung über mögliche Folgemaßnahmen.
Mit dem Betrieb der Meldestelle müssen eine oder mehrere Personen beauftragt werden, die in ihrer Tätigkeit unabhängig agieren. Sie dürfen daneben noch andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen; es muss aber sichergestellt werden, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt.
Der Beschäftigungsgeber trägt dabei die Verantwortung dafür, dass die beauftragten Personen die notwendige Fachkunde besitzen. Das zuständige Personal ist auszubilden und regelmäßig zu schulen. t
Wie können wir dabei unterstützen?
Die interne Meldestelle muss nicht innerhalb des Unternehmens unter Verwendung eigener Mitarbeiter eingerichtet werden. Mit der Einrichtung kann auch ein Dritter, wie z.B. eine Anwaltskanzlei, betraut werden. Hier kommen wir ins Spiel. Wir übernehmen die Funktion einer internen Meldestelle für Sie und richten bei Bedarf ein leistungsfähiges anonymes Hinweisgebersystem ein. Dieses ist sowohl für kleinere Unternehmen also auch Konzerne geeignet. Wir bieten ihnen einen sicheren Meldekanal und übernehmen den Kontakt mit den Hinweisgebern sowie die Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Hinweise und die Einleitung von Folgemaßnahmen.
Wir kümmern uns
drum. Schnell und
professionell.
Warum HERODATA?
Als Datenschutzspezialisten bieten wir Unternehmen eine umfassende Beratung und Unterstützung auch in allen Fragen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz. Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Anwälten, das über tiefgreifendes Fachwissen zum Hinweisgeberschutzgesetz verfügt. Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen, denen Unternehmen unterliegen, und helfen Ihnen dabei, effektive und angemessene Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes zu implementieren. Wir beraten Sie praxisorientiert und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Lösung. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, ethische Standards zu wahren, Verstöße aufzudecken und gleichzeitig Ihre Reputation zu schützen.
Mit unseren erfahrenen Anwälten, vor allem aus dem Bereich Datenschutz, sind uns anonyme und sensible Meldungen/Sachverhalte und der vertrauliche Umgang mit diesen Informationen im Unternehmen nicht fremd. Auch die Beurteilung von Meldungen und der Kontakt mit externen Meldestellen ist für uns Routine.
Digitale Meldestelle
Die Einrichtung eines schriftlichen oder mündlichen Meldekanals ist gesetzliche Pflicht. Anders als häufig empfohlen besteht jedoch keine Verpflichtung zur Implementierung eines softwarebasierten Hinweisgebersystems noch zur Schaffung einer Möglichkeit für anonyme Meldungen. Wir bieten Ihnen daher unterschiedliche Optionen an, die vom einfachen Vorhalten einer Meldestelle, die z.B. per E-Mail erreichbar ist, über die Nutzung eines praktikablen Online-Meldesystems bis hin zu einer umfassenden, europaweit einsetzbaren professionellen Meldesoftware reichen. Wir kümmern uns um alle weiteren erforderlichen Schritte wie die Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, die Dokumentation und bei Bedarf die Einleitung von Folgemaßnahmen.
Reaktionsstrategien
Sollte sich nach einem Hinweis herausstellen, dass tatsächlich ein Regel- oder Gesetzesverstoß vorliegt, stehen wir Ihnen mit schneller und effektiver Rechtsberatung, nötigenfalls mit unserem umfangreichen Netzwerk an Rechtsanwaltskanzleien unterschiedlicher Fachrichtungen zur Seite. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen geeignete Reaktionsstrategien, um den Verstoß aufzuklären, möglichen Schaden zu begrenzen und Ihre rechtlichen Interessen zu wahren.
Vertraulichkeit und Diskretion
Was kostet das?
Durch das Einrichten und das Betreiben einer Meldestelle oder die Nutzung eines softwarebasierten Hinweisgebersystems, das Vorhalten entsprechend ausgebildeten Personals und natürlich auch durch die Bearbeitung von Meldungen entstehen Kosten. Abhängig von der von Ihnen favorisierten Lösung berechnen wir entweder eine Grundgebühr für das Vorhalten der Meldestelle sowie eine Pauschale pro eingehender Meldung oder einen Pauschalbetrag für eine zu vereinbarende Anzahl eingehender Meldungen. Auf Wunsch bieten wir auch einen Allround-Service an, der die Implementierung einer Meldesoftware sowie die Bearbeitung beliebig vieler Meldungen abbildet. Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine passende Lösung und ein auf Sie zugeschnittenes Preismodell.