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Schutz von personenbezogenen Daten

Datenschutz-Folgenabschätzug

Die Datenschutz-Folgenabschätzung  (DSFA) ist ein wichtiges Instrument der DSGVO. Sie soll den Schutz von personenbezogenen Daten durch eine im Vorfeld der Verarbeitung durchzuführende Risikoanalyse und Bewertung sicherstellen.

Nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist eine DSFA grundsätzlich immer dann durchzuführen, wenn:

„(…) eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge [hat]“

In Art. 35 Abs. 3 DSGVO werden Beispiele genannt, bei denen eine Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung besteht:

HERODATA berät Sie bei der Frage, ob und wie Sie für Ihr Geschäftsmodell eine Datenschutz-Folgenabschätzung vornehmen müssen.

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Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz