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Kosten für Ihren Datenschutzbeauftragten nach DSGVO

Ihr externer Datenschutzbeauftragter von HERODATA

Ihr externer Datenschutzbeauftragter von HERODATA

In Ihrem Unternehmen muss unter bestimmten Umständen, etwa der Verarbeitung personenbezogener Daten, ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, um die DSGVO-konforme Umsetzung Ihres Datenschutzes sicherzustellen. Dies ist nach der DSGVO Pflicht, frei sind Sie hingegen in der Entscheidung, ob Sie einen internen Datenschutzbeauftragten benennen oder Ihren Datenschutzbeauftragten extern bestellen. An dieser Stelle tritt schnell die Frage auf: Was wird ein Datenschutzbeauftragter kosten?

Die Kosten für die Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO sind abhängig von der Größe Ihres Unternehmens, vom zu erwartenden Aufwand und den im Detail zu erfüllenden Aufgaben.
Gerade für kleinere Unternehmen ist es sinnvoll, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Denn im Vergleich zu einem internen Datenschutzbeauftragten wird bei einer externen Bestellung keine Arbeitskraft durch die Einarbeitung in das Thema und die Ausübung aller Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gebunden. Ein interner Datenschutzbeauftragter kostet Sie ein Teilzeitgehalt und führt zu einer Einbuße produktiver Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen. Ein weiterer Vorteil eines externen Datenschutzbeauftragten ist die Vermeidung von  Interessenkonflikten, in die ein Mitarbeiter im Verhältnis zu anderen Mitarbeitern oder der Geschäftsleitung geraten könnte und die Einhaltung der Datenschutzstandards gefährden könnten.
Gerne leisten wir Beratung und erstellen Ihnen ein konkretes, individuelles Angebot auf Grundlage Ihres persönlichen Bedarfs und den Gegebenheiten Ihres Unternehmens.

Was wird Ihr externer Datenschutzbeauftragter kosten?

Weitere Informationen zu unserem Angebot und eine persönliche Beratung erhalten Sie nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Anfrage über unser Formular. Folgende Informationen sind erforderlich, um die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten in Ihren Unternehmen abschätzen zu können:


    Haben Sie Webauftritte (Social Media?)

    Videoüberwachung/Biometrische Erkennungssoftware o.Ä. im Einsatz?

    US- oder sonstige Drittlands-Dienstleister im Einsatz?


     

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*

    Sprechen Sie uns an –

    wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

    Ihre Ansprechpartnerin:

    RAin Larissa Schwarz