Gastronomie
Ihr Fachmann in Fragen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Personenbezogene Daten in Gastronomie und Produktion: Wann ist Videoüberwachung nach DSGVO und BDSG zulässig?
In diesen Bereichen spielt die Videoüberwachung häufig eine herausragende Rolle. Unternehmen möchten sich durch Videoüberwachung vor Diebstahl schützen, Arbeits- und Produktionsprozesse überwachen oder die Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter erhöhen. Damit werden sie zu „verantwortlichen Stellen“ der im Rahmen der Überwachung nötigen Datenverarbeitung. Allerdings ist es nicht einfach, dies datenschutzkonform einzurichten, da diese Art der Überwachung oftmals nicht zulässig ist. Grundsätzlich müssen Videoüberwachung sowie der damit verfolgte Zweck, vor allem bei verdeckter Videoüberwachung, eindeutig bestimmt werden. Laut DSGVO und BDSG rechtfertigen eindeutig festgelegte Zwecke nicht jede Art und vor allem nicht jedes Ausmaß der Überwachung per Video. So darf Videoüberwachung oft auch nur zeitlich begrenzt stattfinden und muss durch geeignete Maßnahmen kenntlich gemacht werden. Bei Verstößen gegen die entsprechenden Verordnungen drohen hohe Bußgelder.
Videoüberwachung und die Speicherung von Aufnahmen betreffen nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild von Betroffenen, sondern auch andere schutzwürdige Interessen betroffener Personen. So sind es auch die schutzwürdigen Interessen rund um die informationelle Selbstbestimmung, die für eine strenge Unterscheidung zwischen der Überwachung des eigenen Grundstücks oder anderen privaten Bereichen sowie öffentlich zugänglicher Bereiche sorgen. Viele Bereiche wie z.B. der Pausenbereich von Mitarbeitern oder der Ruhebereich von Gästen dürfen daher nicht überwacht werden, da sie als nicht öffentlich zugänglicher Raum zu werten sind.
Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung systematisieren
Der Einsatz von Leihkräften oder der häufige Wechsel von Mitarbeitern, wie er in Gastronomie und Produktion häufiger vorkommt, erfordern eine gute Organisation der Datenschutz-Sensibilisierung, um dem hohen Risiko gegen Verstöße erfolgreich entgegenzuwirken. Hier bieten sich regelmäßige Schulungen bzw. eine systematische Einarbeitung in Richtlinien und Prozesse des Datenschutzes nach DSGVO und BDSG für neue Mitarbeiter an. So stellen Sie sicher, dass die Sicherheit von Daten und der Umgang mit sensiblen Informationen mit einfachen technisch-organisatorischen Mitteln in allen Unternehmensebenen die nötige Beachtung erhält.
Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen zum Thema Videoüberwachung und helfen bei der Umsetzung gemäß DSGVO in Ihrem Unternehmen.